Pflegeberufe kämpfen gegen Impfpflicht

von Stef Manzini (Kommentare: 1)

  • Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt zum 15. März 2022.
  • Pflegenetzwerk Bodensee ruft am Rosenmontag um 15:50 Uhr zur Demo am Helios auf.
  • Drohende Strafen für „ungeimpfte“ Mitarbeiter der Pflege ab Mitte März.
  • Mitarbeiter Überlinger Pflegedienste äußern sich zur Lage.
  • Bundestagsabgeordnete antworten auf Brief von Überlinger Pfleger.
  • Präsident des Bundessozialgerichts möchte Strafen, die weh tun.

Es wird eng in der Pflege. Der Countdown der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ Stichtag 15. März 2022 läuft. Eng wird es für hunderttausende Menschen, die ihr Berufsleben den Care-Aufgaben unserer Gesellschaft widmen. Noch enger wird es für alle Menschen, die einen Assistenzbedarf haben, und somit auf genau jene Berufsgruppe angewiesen ist, die ihnen hilft. Am Beispiel der Dorfgemeinschaft Lautenbach in Herdwangen-Schönach ist schon jetzt zu sehen, was in allen Bereichen bald überall droht. Pflegenotstand. Steigerung. Pflegekatastrophe! Lautenbach muss jede zweite Wohngruppe schließen, was bedeutet, dass ihre Bewohner nicht mehr betreut werden können. Eine Verlegung in andere Einrichtungen ist unmöglich, da sich jede Einrichtung in der gleichen Situation befindet. Absolut nachvollziehen kann den „Unmut in der Pflege“ der neue Bundestagsabgeordnete Volker Mayer-Lay (CDU) aus Überlingen. Er hat der „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ bei der Bundestagsabstimmung am 10. Dezember 2021 nicht zugestimmt. Der Bundestag hatte mit Zustimmung des Bundesrates das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und in Paragraph 20a IfSG eine ab dem 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor COVID-19 für bestimmte einrichtungsbezogene Tätigkeiten beschlossen. Die Arbeitgeber müssen „ungeimpftes Personal“ ab Mitte März 2022 an die Gesundheitsämter weitermelden, denen dann die Nachverfolgung der Meldungen obliegt.

Eine kurze Aktion im Rahmen des deutschlandweiten „Impfstreikes“ veranstaltet das Aktionsbündnis „Werktätige Menschen mit Herz in Not – Pflegenetzwerk Überlingen“ am Rosenmontag, den 28. Februar 2022 um 15:50 Uhr vor dem Helios-Spital in Überlingen. Das Kernanliegen der Veranstalter ist es, die bereits beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland für die Pflege zum 15. März 2022 wieder zu kippen.

Bereits im Januar 2022 schrieb der Überlinger Altenpfleger Roland Kaim zur Situation in der Pflege und der kommenden Impfpflicht für sich und seine Kollegen einen Brief an die beiden Bundestagsabgeordneten des Bodenseekreises, Alice Weidel (AfD) und Volker Mayer-Lay (CDU). Darin heißt es: „Wir fühlen uns auch durch den Mehrheitsbeschluss des Bundestages verraten, da wir erst beklatscht wurden und jetzt geohrfeigt werden“.

Roland Kaim aus Überlingen, hatte 1991 seine Ausbildung als staatlich anerkannter Altenpfleger begonnen. Kaim ist seitdem in der Pflege tätig, und arbeitet bei einem hiesigen häuslichen Pflegedienst. Roland Kaim, der auch "Fachkraft für Gerontopsychiatrie“ ist, teilte den Politikern mit, dass einige seiner Kollegen Bedenken wegen der Impfung hätten, zu denen auch er gehöre. Weiter heißt es in seinem Schreiben an Mayer-Lay und Weidel: „Wir arbeiten alle höchst verantwortungsvoll gemäß unserer Berufsethik. Jede Pflegekraft war und ist sich auch in dieser Zeit ihrer Verantwortung bewusst. In diesem Zusammenhang gab es nie Streit zwischen uns und auch keinen Druck seitens der Arbeitgeberin wegen der Corona-Impfung. Jede Person in unserem Kollegium testet sich jeden Tag, ob sie nun geimpft ist oder nicht“. Der CDU-Politiker Mayer-Lay antworte Kaim schriftlich, er habe die drei Krankenhäuser dieser Region besucht, und befürchte bei einer „sektoralen Impfpflicht“ den Rückzug von Pflegekräften, auch aus den Intensivstationen. Das Schreiben des Bundestagspolitikers empfand der Altenpfleger „als nicht von oben herab“, und freute sich das Mayer-Lay so ausführlich geantwortet hatte, sagt Kaim und ergänzt: „Im Hinblick auf seine ablehnende Haltung bezüglich der allgemeinen Impfpflicht enttäuschte mich allerdings seine Stimmenthaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, auch wenn er mir beteuerte, sich sein Stimmverhaltung nach reichlicher Abwägung nicht leicht gemacht zu haben. Hier hätte ich mir doch auch von Herrn Mayer-Lay eine klare Positionierung mit einem eindeutigen "Nein" gewünscht“, so Kaim.

Eine klare Position hat dazu die Partei von Alice Weidel. Die AfD hatte sich sowohl gegen eine allgemeine als auch einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen. Die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel antwortet dem Altenpfleger durch ihr Büro, mit einem Angebot zum persönlichen Telefonat, dass Kaim auch annahm. Zum Verlauf des Gesprächs sagt der Pflegedienstmitarbeiter: „Frau Weidel war sehr betroffen über die einrichtungsbezogene Impfpflicht und deswegen hat sie ja auch dagegen gestimmt. Weiterhin hat Frau Weidel ihr persönliches Interesse über mein weiteres Schicksal geäußert und meinte, dass sie deswegen gerne mit mir in Kontakt bleiben möchte. Dieses Interesse hat mich sehr gefreut und zeigte mir, dass das Telefonat für Frau Weidel mehr als ein Pflichttelefonat war.“

"Da meine Chefin (Name und Anschrift der Redaktion bekannt) bis dato immer eine liberale Linie für eine freie Impfentscheidung gefahren ist und es bei uns im Kollegium deswegen nie Streit gab, hoffe ich und wohl auch alle anderen (ungeimpften) Kollegen, dass sie das auch so sieht und entsprechend verfährt. Wir alle würden es mehr als schlimm empfinden, wenn wegen der Impfpflicht das Team auseinandergerissen würde“, so Kaim. Der Krankenpfleger macht sich Hoffnung, dass sich auch aufgrund der jetzt grassierenden Omikronvariante, mit wesentlich leichteren Verläufen, die Impfpflicht doch noch als „zahnloser Tiger“ erweisen könnte.

Keineswegs einen „zahnlosen Tiger“ sieht hingegen Manuela Graf-Sunday in der nun bevorstehenden „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht für die Pflege“. Die examinierte Altenpflegerin arbeitet seit 15 Jahren bei einem lokalen Pflegedienst, ist bereits seit dem 10. Januar diesen Jahres von ihrem Arbeitgeber aus Fürsorgepflicht freigestellt, und befindet sich seitdem im Krankenstand. Graf-Sunday ist extrovertierte „Impfgegnerin“, und sagt dazu: „Ich trau dem Braten nicht und habe mehr Angst vor der Impfung als vor Corona“. Die Sängerin investiert sich auf diversen Demos der „Impfskeptiker“ und trägt ihre dazu geschriebenen Songs vor:“ Im März ihr Leute wird´s was geben darauf könnt ihr euch schon freun. Durch den Kollaps in der Pflege könnt ihr Patienten selbst betreuen. Werdet ihr im März erst wach, sterben Menschen jeden Tach (Tag)“, textete sie das bekannte Weihnachtslied „Morgen Kinder wird´s was geben" um. Die Altenpflegerin berichtet, dass ihrer Erfahrung nach die Probleme mit Corona erst durch die Impfung so richtig Fahrt aufgenommen hätten. „Danach folgten die Krankenhauseinweisungen. Eine Patientin von mir, und die war sehr fit, hatte zwei Tage nach der Impfung dicke Beine durch Thrombosen“ nennt Graf-Sunday nur ein Beispiel. Sie sieht dem 15. März besorgt entgegen, auch hinsichtlich der Bußgelder, die ihrer Meinung nach bis zu 2.500 Euro betragen könnten und die ungemeldete „ImpfverweigererInnen“ und ihre ArbeitgeberInnen dann zu erwarten hätten.

Das sie mit ihren Befürchtungen auf empfindliche Geldbußen Recht haben könnte, zeigen die Äußerungen Rainer Schlegels vom Bundessozialgericht. "Es sollte schon weh tun", so der Präsident des Bundessozialgerichts mit Blick auf die Höhe der Kosten. Mit scharfer Kritik hat Rainer Schlegel, auf die Pläne Bayerns zur Aussetzung der Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen reagiert. Die aktuelle Norm enthalte Gebote und Verbote. Da könne man dann nicht sagen: "Ich setze das aus", so Schlegel weiter. Bei der aktuellen Diskussion müsse auch der Gesundheitsschutz der Patienten und Pflegebedürftigen eine größere Rolle spielen. Deren Belange kämen im Moment viel zu kurz. Außerdem sprach sich der Präsident des Bundesozialgerichts dafür aus, Ungeimpfte in bestimmten Fällen angemessen an den Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus zu beteiligen. Diese hätten berechtigterweise ohne Einschränkungen Zugang zu allen notwendigen medizinischen Behandlungen, auch im intensivmedizinischen Bereich. "Alles andere wäre ethisch auch nicht vertretbar." Allerdings sollten seiner Ansicht nach Ungeimpfte an den Kosten einer Behandlung beteiligt werden, sofern es ihnen ohne weiteres möglich gewesen wäre, sich impfen zu lassen. "Solidarität ist keine Einbahnstraße", so der Gerichtspräsident. Er verwies dabei auf eine Vorschrift im Fünften Sozialgesetzbuch. Nach Paragraph 52 SBG V können bereits heute unter gewissen Umständen gesetzlich Krankenversicherte an den Behandlungskosten beteiligt werden, wenn sie für die Erkrankung mitverantwortlich sind.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg informiert dazu auf in der Handreichung zum Gesetz auf Baden-Württemberg.de: „Eine Person, die ihre Tätigkeit nach dem 15.03.2022 aufnehmen soll und nicht bis spätestens zum Beginn ihrer Tätigkeit den angeforderten Nachweis vorlegt, darf in der Einrichtung/dem Unternehmen nicht beschäftigt und nicht tätig werden. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld (gegenüber der Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitung und ggf. auch gegenüber der betroffenen Person) geahndet werden (vgl. § 73 Abs. 1a Nr. 7g IfSG).“

Längst ist die Debatte über die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Pflegeberufe in der Mitte der Bevölkerung angekommen. Menschen, die selbst einen Assistenzbedarf haben oder deren Angehörige wollen verständlicherweise die sogenannten „vulnerablen Gruppen“ geschützt wissen. Allerdings kommt immer mehr Zweifel daran auf, ob dies „auf dem Rücken“ der Pflegekräfte geschehen kann. Mitarbeiter dieser Berufsgruppe, bis hin zu Hausmeistern in Einrichtungen, müssen sich täglich testen, wenn sie mit Schutzbedürftigen in Kontakt gehen. Dies gilt bisher für „Ungeimpfte“ und auch „Geimpfte“. Um sich nicht dem medizinischen Eingriff einer Impfung gegen das Corona-Virus unterziehen zu müssen, haben bereits Mitarbeiter aus medizinischen Berufen gekündigt. Dies dürfte den Pflegenotstand in Deutschland weiter verschärfen. Die Sorge darüber ist ebenfalls groß. Bayern reagierte bereits auf diese Misere. Die politischen Entscheider sind dazu aufgerufen, hier eine Lösung vorzuschlagen, die allen gerecht wird. So schwer dies auch im Moment erscheinen mag, die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ scheint sich als diese Lösung jedenfalls nicht zu erweisen.



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Kommentare

Kommentar von Heiner Gallenkämper |

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird selbstverständlich die Misere in der Pflege auf die Spitze treiben. Das ist kein Versehen und kein Unfall. Das ist eine hervorragende Gelegenheit, die Schuld für ein Versagen, für das vor über zwanzig Jahren die Weichen gestellt wurden, jemandem zuordnen zu können.
Da haben wir sie nun: die Ungeimpften. Die sind es Schuld, dass nun das Kartenhaus zusammenbricht. Dass dies ohnehin in einigen Jahren geschehen wäre, brauchen wir nicht zu erwähnen. Gut, dass jetzt die "Schuldigen" benannt werden können.
Die "Corona-Pandemie" wird demnächst eine Pause einlegen, aber nicht enden. Zu günstig hat sich die allgemeine Angst vor einer Minderheit erwiesen, mit der sich der größte Teil der Bevölkerung am Nasenring führen lässt. Auf solche "Pandemien", egal wie sie dann genannt werden, kann die Politik, nicht nur in unserem Land, gar nicht mehr verzichten.

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