Rechtsanwalt Philipp Kruse: "WHO-Selbstermächtigungsprozess ist der Schlüssel zur Deaktivierung sämtlicher Verfassungen“.

von Michael Freiherr von Lüttwitz (Kommentare: 0)

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  • Philipp Kruse referierte in Ellwangen über die Auswirkungen der WHO-Reformpläne.
  • WHO versucht verschiedene Artikel des Grundgesetzes auszuhebeln.
  • Freie Information und offene Debatte sollen abgeschafft werden.
  • WHO will ohne Kontrollmechanismus agieren.
  • Menschenrechte und Menschenwürde sind durch das WHO-Vorhaben bedroht.

Der "geplante Anschlag“ der WHO auf die Menschenrechte und Souveränität der nationalen Staaten durch die Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften und dem neuen Pandemie-Vertrag ist in aller Munde – zumindest bei den Menschen, die sich nicht auf den häufig realitätsfremden Servicejournalismus der Regierung verlassen. So verwunderte es nicht, dass eine Heilkundlergruppe gespannt auf den Vortrag "WHO-Pandemieregime – Bedrohung für unsere Demokratie, unsere Grundrechte und unsere Zukunft“ des Rechtsanwaltes Philipp Kruse im voll besetzten Saal des Gasthauses "Zum Löwen“ in Ellwangen warteten. Der Schweizer Anwalt Kruse ist in Deutschland kein Unbekannter, um nicht zu sagen, er ist einer der maßgebenden Experten in der WHO-Rechtsthematik schlechthin.

Die WHO hat einen Verfassungsauftrag für die Verbesserung des Gesundheitszustands der Menschen, doch sie macht gerade das Gegenteil. Mit diesem Statement begann Kruse seinen Vortrag und führte dazu aus, dass die WHO bestimmt, wann eine Pandemie angesagt ist, ob man gesund, krank oder krankheitsverdächtig ist, welche Diagnose und Therapie anzuwenden ist, dass nur die Meinung der WHO zählt und verpflichtend ist, dass eine Überprüfung der WHO-Methoden und Haftung ausgeschlossen ist und Menschenrechte und Menschenwürde hinderlich sind für die Durchsetzung der WHO-Reformen.

Der Rechtsexperte gab zu bedenken, dass bislang bereits die Empfehlungen der WHO vor Gericht Bestand hatten - wenn die Empfehlungen nunmehr verbindlich werden durch das neue Vertragswerk, ist das Individuum Mensch vollends verloren. Denn, so Kruse, der WHO-Pandemievertrag beziehungsweise die Internationalen Gesundheitsvorschrift der WHO beinhalten unter anderem vorgegebene Medikamentationen und Impfungen.

Ähnliche Vorgaben hatte Deutschland bereits in seiner dunklen Vergangenheit. Aus diesem Grund regelt das Völkerrecht, dass niemand grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen sein darf. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden. Weiter führte Kruse aus, diese Vorschrift gilt selbst im Falle eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht und der amtlich verkündet ist.

Im Falle von Deutschland verwies Philipp Kruse auf Artikel 79 des Grundgesetzes, der regelt, dass Artikel 1 und Artikel 20 durch eventuelle Grundgesetzänderung niemals berührt werden dürfen. In Artikel 20 stellte Kruse unter anderem das Grundrecht vor, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht und somit nicht von einer Nichtregierungsorganisation wie der WHO. In Artikel 1 Grundgesetz ist unter anderem geregelt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Auch dieser unantastbare Grundsatz wird durch die WHO missachtet, sofern ihre Reformpläne umgesetzt werden.

Generell für alle Staaten, die sich der WHO angeschlossen haben, gilt nach dem Rechtsanwalt, dass im WHO-Selbstermächtigungsprozess der Schlüssel zur Deaktivierung sämtlicher Verfassungen liegt. In dessen Konsequenz bekommen bisherige WHO-Empfehlungen Verbindlichkeitscharakter, Zensur und Manipulation werden durchgesetzt, Korrekturmaßnahmen am WHO-Vorgehen sind ausgeschlossen und die WHO erhält volle Immunität und darüber hinaus Steuerbefreiung. Auf der Strecke blieben die Grundrechte der Menschen zugunsten der Nichtregierungsorganisation WHO, so Kruse.

Der Züricher Rechtsanwalt Philipp Kruse betonte insbesondere, dass die Grundprinzipien der Demokratie: freie Information, offene Debatte, keine Manipulation, mit der WHO-Vertragsunterzeichnung geopfert werden. In dieser Hinsicht wies er auf die Meinungsfreiheit hin, die zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens zählen. Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und ist eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend ist; denn sie ermöglicht erst die geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform führte Kruse fort und verwies auf einen entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Mit anderen Worten, die Reform der WHO-Verträge in der vorgesehenen Fassung würden den Grundprinzipien der Demokratie widersprechen. Im Weiteren, so Kruse, würde mit der Anerkennung der WHO-Verträge der Gewaltenteilungsgrundsatz als oberstes tragendes Organisations- und Funktionsprinzip des Grundgesetzes verletzt werden. Er wies darauf hin, dass in den Verträgen mit der WHO kein Kontrollmechanismus bzw. Korrekturmechanismus vorgesehen ist.

Letztlich sind dadurch laut Kruse die Informationsfreiheit und das Zensurverbot bedroht, ebenso das Legalitäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie das Demokratieprinzip, die Gewaltentrennung und Gewaltenhemmung, der wirksame Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde und daraus folgend der öffentlichen Gesundheit, das Verbot unmenschlicher, erniedrigender Behandlung und die selbstbestimmte Priorisierung staatlicher Aufgaben gemäß Verfassung.

Das Fazit des Rechtsexperten war, der WHO-Reformvertrag der Internationalen Gesundheitsvorschriften und der Pandemievertrag dürfen nicht unterschrieben werden, denn letztlich geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Kruse legte dem Publikum nahe, selbst tätig zu werden durch Aufklärungsarbeit im Freundes- und Bekanntenkreis, in der Öffentlichkeit und durch Anschreiben der Abgeordneten. Zudem verwies er auf eine Demonstration am 1. Juni 2024 in Genf gegen die WHO. Als Wertschätzung für seinen exzellenten Vortrag wurde Philipp Kruse mit Standing Ovations verabschiedet.

Nähere Informationen zur Demo "Wir sind die Veränderung" am 1. Juni 2024 in Genf können Sie, liebe stattzeitungs-Leser, dem Artikel ""Wir sind die Veränderung! Kommt alle nach Genf!“" entnehmen.



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