Wie kam es zum Urteil gegen die Pressefreiheit in Biberach?
von Stef Manzini (Kommentare: 1)
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- stattzeitung.org legt beim Amtsgericht Biberach Berufung gegen das Urteil ein.
- ”Politischer Aschermittwoch” der Grünen in Biberach mit Folgen für Landwirte und Journalisten.
- Retourkutsche führt zur Verurteilung?
- Pressefotograf der Neuen Medien stellte Strafanzeige gegen Polizisten wegen Einsatz von Pfefferspray- und wurde daraufhin jetzt selbst verurteilt.
- Hohe Sicherheitsstufe für Besucher der öffentlichen Verhandlung am Freitag, dem 13. Dezember 2024, und Unmutsäußerungen aus dem Publikum kennzeichnen die Atmosphäre beim Prozess gegen den stattzeitung.org-Journalisten Michael von Lüttwitz.
Michael von Lüttwitz, Autor, Reporter und Pressefotograf der stattzeitung.org, fuhr am 14. Februar 2024 nach Biberach, um über den politischen Aschermittwoch der Partei B‘90-Grüne zu berichten. Die Veranstaltung fand zur ”Hoch-Zeit” der landesweiten ”Bauernproteste” gegen die Agrarpolitik der Ampelregierung statt. Zur Erinnerung: Wirtschaftsminister Robert Habeck wollte am 4. Januar eine Fähre nicht verlassen, aus Angst vor den Bauern, die an Land auf ihn warteten.
Als von Lüttwitz erfuhr, das die Veranstaltung in der Stadthalle mit Kretschmann, Lang und Özdemir von den Politikern abgesagt wurde, ging er zur Gigelbergstraße, einer Parallelstraße der Stadthalle, denn dort gab es plötzlich einen Auflauf von Landwirten, die sich zum Protest versammelt hatten. Lautstark mit Tröten machten diese ihrem Ärger Luft. Der Pressefotograf postierte sich am Rand des Geschehens auf dem Bürgersteig, und im Verlauf der nicht angemeldeten Kundgebung auch abseits an einer Hecke, und fotografierte das Geschehen. Für ein paar wenige Minuten, genau 6 Minuten und 1 Sekunde(!), ”kämpfte” er sich nach eigenen Worten durch die Menge von schätzungsweise 50 - 80 Demonstranten, und fotografierte direkt aus der ersten Reihe. Als die Polizei Pfefferspray einsetzte, zog sich der Pressefotograf sofort zurück. Zu keinem Zeitpunkt kommunizierte er mit Demonstranten, noch wurde er handgreiflich. Er verhielt sich, so zwei als Zeugen vor Gericht geladene Polizeibeamten, nicht aggressiv, sondern passiv. Die Menge, in der von Lüttwitz stand, blockierte die Durchfahrt von zwei Fahrzeugen, diese waren das Vorauskommando der Politiker, die Politiker selber saßen nicht in den Autos. Die Straße, auf deren Bürgersteig der Fotograf maßgeblich stand, ist an dieser Stelle 5,50 Meter breit, die Fahrzeuge mit Spiegel sind 2,07 Meter breit. Die Polizei wollte mit ihren Maßnahmen, Schlagstock heben und Einsatz von Pfefferspray, die Durchfahrt der beiden Vorausfahrzeuge durchsetzen. Im Anschluss an diese Geschehnisse verfasste Michael von Lüttwitz seine Reportage für die stattzeitung.org (Links dazu am Textende)- und stellte eine Strafanzeige gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung wegen des Einsatzes von Pfefferspray. Der Pressefotograf selbst wurde dabei nicht verletzt. Diese Strafanzeige wurde abgelehnt, im Zuge der Ermittlungen dazu nahm jedoch nun das Ermittlerteam selbst Ermittlungen gegen den Pressefotografen Michael von Lüttwitz auf. In der Sichtung des Videomaterials der Polizei will die Staatsanwaltschaft den Straftatbestand der Nötigung erkannt haben, und nahm das Verfahren auf. Dieses Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft ist dokumentiert als Gegenstand in den Ermittlungsakten.
Indem der Pressevertreter seine Arbeit verrichtete, solidarisierte er sich, so die Grundlage des Gerichtsurteils, mit den Protestierenden. Da von Lüttwitz keinerlei Handlungen ausübte außer zu fotografieren, noch die Fahrzeuge an der Weiterfahrt hinderte, die zu seinem Standort an der Hecke auch gar nicht fahren wollten, führte nun die von Staatsanwalt und Richterin unterstellte ”Einstellung”- also die Haltung des Vertreters der Neuen Medien zu seiner Verurteilung.
Gegen dieses willkürliche Urteil einer politisch motivierten Justiz hat der zu Unrecht verurteilte Journalist und Pressefotograf Michael von Lüttwitz Berufung eingelegt. stattzeitung.org sieht die große Gefahr, dass hiermit ein Präzedenzfall geschaffen wird, mit dem die Arbeit unabhängiger Medien nicht nur massiv behindert, sondern verunmöglicht werden soll.
Überschriften wie: ”Aschermittwoch Biberach. Pöbelte hier die Polente?” haben der stattzeitung.org vermutlich bei Staatsanwalt und Richterin keine Freunde gemacht. Diese Überschriften sind jedoch Teil einer kritischen Berichterstattung über die tatsächlichen Vorgänge, und nicht strafbar. Die Berichterstattung und Kommentare zum ”Politischen Aschermittwoch” in Biberach entnehmen sie bitte den Links am Ende des Artikels.
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Der Journalist, Autor und Pressefotograf Michael von Lüttwitz geht gegen das Urteil vom 13. Dezember 2024 des Amtsgerichts Biberach in Berufung, da er ein für ihn unfaires Urteil so nicht stehen lassen kann. Das Gericht hatte ihn wegen Nötigung zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Er hat aus diesem Grunde ein Konto für “Schenkungen” eingerichtet. Geldstrafe, Prozesskosten, und Anwaltskosten wollen bezahlt werden. Wir trennen bei stattzeitung.org sauber zwischen Schenkungen für guten Journalismus, den Sie bitte auch weiterhin unterstützen, und jetzt aktuell für die Kosten für Strafe und Prozess.
Unter dem Betreff: “Schenkung” kann bei der Kreissparkasse Biberach Unterstützung für die Prozesskosten erfolgen. Sollte darüber hinaus noch ein Betrag übrig bleiben, wird dieser von Michael von Lüttwitz nach eigenem Ermessen an die stattzeitung.org und ein weiteres freies Medium verschenkt.
Wir bedanken uns ganz herzlich für die Unterstützung, und werden damit das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit weiter verteidigen.
Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, auch folgende Beiträge zum “Politischen Aschermittwoch” und den Bauernprotesten:
- Artikel vom 14.02.2024: “Pfefferspray gegen Bauern. Aschermittwoch der Grünen in Biberach abgesagt.”
- Artikel vom 16.02.2024: “Aschermittwoch Biberach. Pöbelte hier die Polente?”
- Kommentar vom 16.02.2024: “High Noon in Biberach.”
- Artikel vom 19.11.2024: “Aschermittwoch Biberach, jetzt Anklage wegen Landfriedensbruch gegen Bauern.”
- Artikel vom 18.12.2024: ““Er wollte nicht nur Bilder machen, auch von der Grundeinstellung her”, Staatsanwalt Abt in Biberach.”
- Kommentar vom 18.12.2024: “Der Freitag, der 13. in Biberach war ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit.”
- Artikel vom 19.12.2024: “HELFT UNS DABEI RECHT ZU KRIEGEN! Patrik Baab zum Urteil von Biberach.”
- Kommentar vom 11.01.2025: “Wenn Einstellung und Haltung als Nötigung bestraft wird, hat die Freiheit der Gedanken ausgedient.”
Weitere Artikel zum Prozess in Biberach folgen.
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Kommentare
Kommentar von F. Michael |
Vor Jahren gab es im Bundestag ein Urteil, dass der Bundeswehr verboten wurde Pfefferspray im Einsatz zu benutzen, verboten. Warum ist es dann für das deutsche Volk zumutbar, dass unsere Polizei uns damit schädigt?
Mit freiheitlichen Grüßen
F. Michael
(https://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray: Der Einsatz durch Vollzugskräfte wie Polizei und Feldjäger erfolgt durch Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ministerien. Der Einsatz durch die Bundeswehr im Auslandseinsatz auch für Feldjäger ist nach dem Genfer Protokoll „gegenüber Angehörigen gegnerischer Streitkräfte“ verboten.)
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