Der “Journalisten-Prozess” in Biberach.
von Stef Manzini (Kommentare: 0)
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Sechs Minuten und eine Sekunde hatte der Journalist Michael von Lüttwitz Fotos aus der ersten Reihe der spontanen Bauerndemonstration am politischen Aschermittwoch der Grünen am 14. Februar 2024 gemacht. Dass er dafür am 13. Dezember letzten Jahres vom Biberacher Amtsgericht hart bestraft wurde, ließ viele Zuschauer im Gerichtssaal unzufrieden und ratlos zurück. Michael von Lüttwitz, Autor und Pressefotograf der stattzeitung.org hat gegen dieses “falsche” Urteil beim Amtsgericht Biberach Berufung eingelegt. Auf die Berufung legte der Staatsanwalt Abt nun ebenfalls Berufung ein. Obwohl die Richterin Borst seinem Strafmaß vollumfänglich folgte, erscheint es dem Staatsanwalt nun zu gering....
Lesen Sie in den nächsten Tagen unsere Reportagen zu weiteren „Bauern-Prozessen“ in Biberach. Besonders interessant ist der Prozess gegen den mutmaßlichen “Zollstock-Werfer”, ein “Meterstab” landete auf dem Rücksitz des Begleitfahrzeugs der Politiker. Wie ist das möglich? Es ist möglich, urteilte das Gericht, und verurteilte den Angeklagten.
Eine atmosphärische Betrachtung
Man fühlte sich bei der Einlasskontrolle durch die Justizbeamten, in das Biberacher Amtsgericht am Freitag, dem 13. Dezember 2024, wie bei einem Prozess gegen einen gefährlichen Terroristen. Selbst die Brillen der Zuschauer wurden kontrolliert, um Foto- und Filmaufnahmen während der öffentlichen Gerichtsverhandlung zu verhindern. Ihr Mundwerk hatten die circa 10 - 15 Personen jedoch mitgebracht, die dem Prozess wegen Nötigung gegen den Journalisten der stattzeitung.org, Michael von Lüttwitz, beiwohnten. Von genau diesem Mundwerk machte einer der Zuschauer so reichlich Gebrauch, dass die Richterin Lisa-Maria Borst ihn mehrfach ermahnen musste. Unwillen über ein Urteil: ”Im Namen des Volkes” quittierte dieser ”Störer” mit dem Ausruf: ”Das Volk sind wir”.
Die Öffentlichkeit erlebte zuvor ein rund zwei Stunden langes ”Theaterstück”, das der deutschen Justiz nicht zur Ehre gereicht. Immer wieder wurde ein achtminütiges Polizeivideo abgespielt, bei dem außer der permanenten lauten ”Gaströte” eines Demonstranten nichts zu verstehen war. Dieses durch die Wiederholung fast 20 Minten lange enervierende Trötengeräusch hätte durch Stummschaltung einfach vermieden werden können. Die aufmerksamen Zuschauer, darunter Journalisten der “Schwäbischen Zeitung”, und Stef Manzini von der stattzeitung.org, konnten zwar nichts verstehen- aber umso mehr das Geschehen am ”Tatort” bestens in Augenschein nehmen. Im Fokus der Betrachtung des Gerichts der Pressefotograf Michael von Lüttwitz, der für stattzeitung.org die Geschehnisse rund um den politischen Aschermittwoch am 14. Februar 2024 der B´90/Grüne und der ”Bauernproteste” dagegen im Bild dokumentierte. Die Öffentlichkeit dieser öffentlichen Verhandlung sah nichts, das man dem Fotografen zur Last hätte legen können. Umso erstaunter wurde diese Öffentlichkeit Zeuge von Unterstellungen und Interpretationen der Staatsanwaltschaft. Hier hat der Angeklagte den Mund geöffnet, um einen ”Buhruf” auszusprechen, so Staatsanwalt Abt. Lippenlesen kann Abt jedoch nicht, und so hätte es auch ein Hilferuf sein können, niemand weiß es.
Die Beweisaufnahme dauerte auch aufgrund der Länge des mehrfach wiederholten Videos sehr lange. Zur Zeugeneinvernehmung waren drei Polizeibeamte einbestellt, von denen zwei dem Angeklagten statt Aggressivität Passivität bescheinigten. Der dritte Polizist erklärte den erstaunten Anwesenden, dass erst aufgrund einer Strafanzeige wegen Nötigung, die niedergeschlagen wurde, und die der Angeklagte von Lüttwitz gegen einen Polizeibeamten aufgrund des Einsatzes von Pfefferspray gestellt hatte, gegen den Pressefotografen ermittelt wurde. Dies stünde so auch in den Ermittlungsakten.
Der Angeklagte befand sich von 9:44 Uhr bis 9:50 Uhr und einer Sekunde, also exakt sechs Minuten und eine Sekunde in der ersten Reihe der rund 80 bis 100 ”Bauerndemonstranten”, führte der Staatsanwalt penibel aus- und erzeugte einige Lacher. Zum Lachen ist eine Anklage wegen Nötigung und das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von 50 Tagessätzen a 40 Euro jedoch nicht, und so gab es im Prozess auch viel Kopfschütteln über den permanenten Störer, der, wie Richterin Borst betonte, wohl vergaß, dass es hier nicht um ihn selber ging. Michael von Lüttwitz jedoch ging es einzig und allein um perfekte Fotos, betonte der Journalist, der außer den sechs Minuten und einer Sekunde immer ganz am Rande der ”Protestkundgebung” auf dem Bürgersteig gestanden, und mit seiner Anwesenheit niemanden genötigt hatte. Staatsanwalt und Richterin sahen das anders.
Die Polizei habe den Platzverweis ausreichend kommuniziert, so der Staatsanwalt Abt in seinem Plädoyer- gemeint wohl der erhobene Schlagstock des Truppführers der Polizei. Wieso wird das nicht beispielsweise mit einem Megaphon oder Lautsprecher verständlich mitgeteilt, so die unbeantwortete Frage des Angeklagten.
Der Argumentation für ”Pressefreiheit nach §5 Grundgesetz” des Verteidigers Rechtsanwalt Wolfgang Dahler wollten Staatsanwaltschaft und Richterin nicht folgen. Aufgrund mangelnder anderer Beweise für eine Schuldhaftigkeit seines Mandanten plädierte der Verteidiger des Journalisten folgerichtig auf Freispruch. Der internationale Presseausweis des Journalisten wurde während der Verhandlung durch das Gericht in Augenschein genommen, ohne sich jedoch in irgendeiner Form strafmildernd auszuwirken- denn die Richterin folgte in ihrem Urteil der geforderten Strafe 50 Tagessätze a 40 Euro (2.000 Euro) des Staatsanwalts.
”Er wollte nicht nur Bilder machen” argumentierte Staatsanwalt Abt, der auch auf Nachfrage seinen Vornamen nicht preisgab. Was er auf Nachfrage von Stef Manzini jedoch preisgab, war seine eigene Gesinnung. Es geht Staatsanwalt Abt ”darum, wie er (von Lüttwitz) zu der Sache stand”. Diese Antwort gab er vor Zeugen, diese Antwort lässt sehr tief blicken. Preisgeben sollte stattdessen Michael von Lüttwitz intime Details seines Lebens, wie beispielsweise den Grund seiner Schwerbehinderung, oder das Verhältnis zu seinen Kindern. Der Journalist wehrte sich dagegen, und sagte, dass die Beantwortung dieser Fragen nicht in eine öffentliche Verhandlung gehörten. Wie recht er damit hat, beweisen Chatverläufe, die stattzeitung.org vorliegen, in denen Michael von Lüttwitz auf das Übelste diffamiert und beleidigt wird. Einer der Urheber dieser als ”Doxing” einzustufenden Hetzkampagne saß in der Verhandlung, nennt sich Gaspard- und muss nun seitens von Lüttwitz mit einer Strafanzeige rechnen. Über seine ”Schmierenkommentare” amüsiert sich ein Josef köstlich. Das ”Medium” ”Portal Weberberg” aus Biberach, das offenbar mit der Schwäbischen Zeitung zusammenarbeitet, veröffentlicht eine tendenziöse und diffamierende Geschichte über diesen Prozess, mit Namensnennung Michael von Lüttwitz. Das ist unter seriösen Medien ein absolutes ”No Go”, die selbst einen Kinderschänder unter den Persönlichkeitsschutz der Anonymität stellen. Die Macher von ”Weberberg” mit ihren Machenschaften sind keine Demokraten, sie sind schon gar keine Journalisten. Sie sind in Wahrheit....gar nichts.
Zusätzlich zum Gerichtsurteil noch so ein Tiefpunkt an diesem Freitag, den 13. Dezember in Biberach an der Riß.
Nach einer Unterbrechung der Verhandlung kam die junge Richterin Lisa-Maria Borst zu folgendem Urteil:
Dem Tatvorwurf der Nötigung wird stattgegeben, auch die Pressefreiheit kann man einschränken, der Verurteilte habe einen entsprechenden Vorsatz gehabt. Dieser angebliche Vorsatz wird mit 2.000 Euro Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens bestraft.
Das Urteil und seine Begründung ließ nicht nur viele der Zuschauer, sondern vor allem auch den Verurteilten, unzufrieden und ratlos zurück, wie an den Mienen und anschließenden Meinungsäußerungen zu erkennen war.
Dieser Prozess wird vor dem Landgericht Ravensburg eine Fortsetzung finden. Ein ungerechtes Urteil zu akzeptieren, liegt nicht in der DNA der ”Macher” von stattzeitung.org. Wir wollen damit verhindern, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen wird, der die Arbeit unabhängiger Journalisten in freien Medien nicht nur behindert, sondern regelrecht verunmöglicht. Wir fühlen uns schlicht nicht in der Lage Unrecht zu akzeptieren, denn wie der Bürgerrechtler Dr. Martin Luther King es ausdrückte: ”Ein Unrecht irgendwo ist ein Unrecht überall”.
HELFEN SIE UNS DABEI RECHT ZU KRIEGEN! AUFRUF ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DEM PROZESS!
HIER KÖNNEN SIE UNS UNTERSTÜTZEN:
Kontoinhaber: Michael von Lüttwitz
IBAN: DE35 6545 0070 0008 8816 78
BIC: SBCRDE66XXX
Bank: Kreissparkasse Biberach
Betreff: Schenkung
Wir lassen uns das Urteil nicht gefallen.
Bitte unterstützen Sie Journalismus mit Rückgrat- und Journalisten mit Haltung!
Der Journalist, Autor und Pressefotograf Michael von Lüttwitz geht gegen das Urteil vom 13.Dezember 2024 des Amtsgerichts Biberach in Berufung, da er ein für ihn unfaires Urteil so nicht stehen lassen kann. Das Gericht hatte ihn wegen Nötigung zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Er hat aus diesem Grunde ein Konto für „Schenkungen“ eingerichtet. Geldstrafe, Prozesskosten, und Anwaltskosten wollen bezahlt werden. Wir trennen bei stattzeitung.org sauber zwischen Schenkungen für guten Journalismus den Sie bitte auch weiterhin unterstützen, und jetzt aktuell für die Kosten für Strafe und Prozess.
Unter dem Betreff: „Schenkung“ kann bei der Kreissparkasse Biberach Unterstützung für die Prozesskosten erfolgen. Sollte darüber hinaus noch ein Betrag übrig bleiben, wird dieser von Michael von Lüttwitz nach eigenem Ermessen an die stattzeitung.org und ein weiteres freies Medium verschenkt.
Wir bedanken uns ganz herzlich für die Unterstützung, und werden damit das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit weiter verteidigen.
Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, auch folgende Beiträge zum “Politischen Aschermittwoch” und den Bauernprotesten:
- Artikel vom 14.02.2024: “Pfefferspray gegen Bauern. Aschermittwoch der Grünen in Biberach abgesagt.”
- Artikel vom 16.02.2024: “Aschermittwoch Biberach. Pöbelte hier die Polente?”
- Kommentar vom 16.02.2024: “High Noon in Biberach.”
- Artikel vom 19.11.2024: “Aschermittwoch Biberach, jetzt Anklage wegen Landfriedensbruch gegen Bauern.”
- Artikel vom 18.12.2024: ““Er wollte nicht nur Bilder machen, auch von der Grundeinstellung her”, Staatsanwalt Abt in Biberach.”
- Kommentar vom 18.12.2024: “Der Freitag, der 13. in Biberach war ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit.”
- Artikel vom 19.12.2024: “Wie kam es zum Urteil gegen die Pressefreiheit in Biberach?”
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