Wieder Skandalurteil gegen Aschermittwochsbauern.

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Redaktionsteam: Michael von Lüttwitz und Stef Manzini

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  • War die Biberacher Gerichtsverhandlung zum Meterstabwurf am Aschermittwoch vergangenen Jahres ein politischer Prozess?
  • Indizienprozess zum Meterstabwerfer von Biberach.
  • Der Belastungszeuge hatte sich in vielen Details getäuscht.
  • Wo befand sich der Meterstab nach dem Wurf? Eine ungeklärte Frage.
  • Ein Gutachten, ob ein Meterstab überhaupt eine Autoscheibe durchschlagen kann, wurde nicht in Betracht gezogen.
  • Gericht folgte der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft und sprach eine Bewährungsstrafe aus.

Am Aschermittwoch letzten Jahres flog bei einer Bauernprotestaktion gegen den politischen Aschermittwoch von B´90/Grüne in Biberach ein Meterstab/Zollstock durch die Luft und schlug in der hinteren Scheibe eines Begleitfahrzeugs von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ein.

Am 4. März 2025 fand nun das Gerichtsverfahren zu diesem Vorkommnis im Biberacher Amtsgericht statt. Gleich einem Terroristenprozess schützte die Polizei mit mehreren Einsatzwagen das Gerichtsgebäude und die Prozessbeobachter mussten sich einer Metalldetektoruntersuchung und Leibesvisitation durch Justizbeamte unterziehen. Grund war die Verhinderung von Film- und Audioaufnahmen bei der Verhandlung. In der Verhandlung überwachten zwei Justizbeamte den Sitzungssaal.

Eine 20-köpfige Ermittlergruppe hatte laut des baden-württembergischen Innenministers Strobl die Aufgabe, die Tatbestände zum Aschermittwoch aufarbeiten. Ministerpräsident Kretschmann sah gar den Kern der Demokratie gefährdet. So zumindest äußerten sich beide Politiker bei einem Auftritt in Biberach, bei der sie eine Stellungnahme zum 2024er-Aschermittwoch abgaben. Am Aschermittwoch 2025 forderte Cem Özdemir abermals, im Gleichklang zu seinen Politikerkollegen, für die Akteure der Protestaktion die ganze Härte des Gesetzes.

Wenn unter solchen politischen, öffentlich geäußerten Vorgaben Prozesse stattfinden, kann man erwarten, dass die juristischen Konsequenzen sich am gewünschten politischen Narrativ orientieren. Man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich der Meterstabwurf-Prozess in diesen Kreis der Rechtsprechung einreihte. Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs, gefährliche Körperverletzung, schwerer Fall des Widerstands, Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung waren einige der Tatvorwürfe, die dem Angeklagten zur Last gelegt wurden.

Da man DNA und Blut auf dem Meterstab von der als Meterstabwerfer identifizierten Person fand, war für die Polizei und Staatsanwaltschaft klar, dass es sich hierbei um den Täter handeln müsse. Um diese Vermutung zu konkretisieren, lud das Gericht neben weiteren sechs Zeugen einen Polizisten als ”Augenzeuge” ein, da es keine polizeiliche und nicht polizeiliche Videoaufnahme mit dem Meterstabwurf gab. Der Belastungszeuge sah zwar keinen fliegenden Meterstab, will aber eine Wurfbewegung des Angeklagten erkannt haben. Zudem identifizierte er den Angeklagten als denjenigen, der die Wurfbewegung ausgeführt haben soll.

Der Belastungszeuge hatte den ausgewiesenen Täter, Manuel R., bereits im Vorfeld der Verhandlung eindeutig als einen 170 bis 175 Zentimeter großen Mann mit hellbraunen Haaren, ohne Mütze und allein auf einer Erhöhung stehend beschrieben. Auf einem Beweisfoto stand der Angeklagte mit einem anderen Mann erhöht, und er war entgegen den Aussagen des polizeilichen Augenzeugens 185 Zentimeter groß, hatte graue Haare und trug auf dem Bild eine Mütze. Auch die Jackenfarbe des Angeklagten stimmte bei der Polizistenbeschreibung nicht. All diese Widersprüche fanden keinen rechtlichen Niederschlag – man begnügte sich mit dem Wiedererkennungseffekt des Polizisten bei der Gerichtsverhandlung.

Der Zollstock als gefährliches Tatwerkzeug, wie es die Staatsanwältin Henniger formulierte, stand im Mittelpunkt der Verhandlung. Vor allem der genaue Zeitpunkt und der Einschlagstandort wurden mit enormem Eifer versucht ausfindig zu machen. Ungeachtet dabei blieb jedoch, dass der Meterstab aus den Blickwinkeln dreier Zeugen völlig konträr beurteilt wurde.  Ein Polizist sagte aus, der Meterstab lag mit Glassplittern auf dem Rücksitz, ein Personenschutzbeamter von Özdemir erwähnte, dass der Rücksitz voll mit Glassplittern war, der Meterstab jedoch im Kofferraum lag, den man erst später in jenem fand. Man hätte dann die Polizei verständigt, die den Zollstock an sich nahm, sagte der Beamte aus. Ein anderer Polizist, seiner Aussage nach als Personenschützer eingesetzt, wäre auf dem Rücksitz des Fahrzeugs mit der beschädigten Scheibe gesessen. Er gab an, er hätte den Zollstock in der Hand gehabt. All diese Ungereimtheiten interessierte das Gericht erstaunlicherweise nicht.

Der Polizist, welcher den Zollstock in der Hand gehabt haben will, führte weiter aus, dass man sich von polizeilicher Seite aus unschlüssig war, ob ein Zollstock überhaupt ein Loch in einer Autoscheibe verursachen könne. Man war der Meinung, wenn der Winkel des Auftreffens auf die Scheibe stimme, wäre es möglich. Seine Aussage ließ erkennen, dass es zu keiner gutachterlichen Prüfung des Sachverhalts gekommen ist, denn mittels computertechnischer Simulation lässt sich nachweisen, ob ein Meterstab in der Lage ist, eine Autoscheibe zu durchschlagen. Auch von einem Praxistest durch Nachahmung eines Meterstabwurfs auf eine Autoscheibe wurde im gesamten Prozess nichts erwähnt. Man hätte erwarten dürfen, dass bei einer Tat, die laut der Staatsanwaltschaft medial durch ganz Deutschland ging, glasklare Nachweise geführt werden. Warum hat man das nicht in Betracht gezogen, zumal selbst die Staatsanwältin sich erstaunt geäußert hatte, dass ein Meterstab eine Autoscheibe durchschlagen könne, um im gleichen Atemzug festzustellen, dass man ihn wohl mit großer Wucht hätte werfen müssen.  

Letztlich hat sich die Staatsanwaltschaft im Plädoyer damit begnügt, dass um 9:50 Uhr der Angeklagte den Meterstab geworfen hätte, der die Scheibe zerstörte. Für die Staatsanwaltschaft war der Angeklagte der Täter, denn die DNA-Spur auf dem Zollstock sei eindeutig. Dass auch ein anderer den Zollstock hätte an sich nehmen und werfen können, wurde nicht in Betracht gezogen.

Der Verteidiger Schad führte aus, dass die Beweisführung durch den Polizisten, der den Angeklagten zwar erkannt haben will, aber völlig falsch beschrieb und sich damit unglaubwürdig machte, in sich zusammengebrochen sei. Hier kann nur ”in dubio pro reo”, also im Zweifel für den Angeklagten ausgegangen werden, zumal der Wurf nicht nachweisbar ist, war die glasklare Meinung des Verteidigers. Er sah im Plädoyer der Staatsanwaltschaft eine Kriminalisierung seines Mandanten.

Richterin Borst folgte jedoch den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte keine Zweifel, dass alles so stattgefunden hat, wie von der Staatsanwaltschaft ausgeführt worden ist und betonte explizit, sie sei überzeugt, dass der Angeklagte den Meterstab geworfen habe. Mit ihrem Urteil von neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Beobachtungszeit von drei Jahren blieb sie vier Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Wir haben ein Auge auf Sie, gab die Richterin dem Angeklagten noch warnend mit auf den Weg. Konform ging sie mit der Forderung der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zusätzlich zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Organisation zu verurteilen.

Nach der Urteilsverkündung äußerte sich Anwalt Schad im Gespräch mit der stattzeitung.org, dass es nach seiner Meinung einen Freispruch hätte geben müssen, was unter den gesamtpolitischen Gesichtspunkten jedoch nicht zu erwarten war. Er war verwundert, dass dem einzigen Belastungszeugen geglaubt wurde, obwohl er sich in vielen Details getäuscht hatte und den Wurf nicht gesehen hat. Er montiere, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, und dementsprechend agiert.

Haben wir noch einen Rechtsstaat, fragte die stattzeitung.org den Verteidiger im Anschluss an die Gerichtsverhandlung? Dieser zitierte die politische Aussage, die dem ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker nachgesagt wird: ”Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht.” Er führte fort, dass das ein Problem sei, das dann leider auch die Justiz durchdringe. Zudem, so der Anwalt, hätten wir ein Problem mit der Gewaltenteilung und einen riesigen Reformbedarf an vielen Ecken.  Unter solchen Gesichtspunkten verwundert das Urteil des Biberacher Amtsgerichts in diesem und in den anderen Fällen zum Aschermittwoch nicht.

Lesen Sie, liebe stattzeitungs-Leserin, lieber stattzeitungs-Leser, auch folgende Beiträge zum “Politischen Aschermittwoch” und den Bauernprotesten:



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