Drei Jahre und neun Monate Haft für Reiner Fuellmich.

von Stef Manzini (Kommentare: 1)

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Hartes Urteil gegen Reiner Fuellmich. Das Urteil des Göttinger Landgerichts lautet nach rund einem Jahr Prozessdauer drei Jahre und neun Monate Freiheitsentzug für den ehemaligen Rechtsanwalt und Mitglied des ”Corona-Ausschusses”.

Die Wirtschaftskammer befand den 66-jährigen der Untreue in zwei Fällen für schuldig. 700.000 Euro Spendengeld habe Reiner Fuellmich, der zeitweilige auch Bundesvorsitzende der Partei ”die Basis” war, auf seine privaten Konten umgeleitet, dies sieht das Gericht als erwiesen an. Die Nichtanrechnung von fünf Monaten seiner Untersuchungshaft wurde ebenfalls angeordnet, da Fuellmich den Prozess ”verschleppt” habe.

Reiner Fuellmich, der seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt, habe die Überweisungen der Spendengelder eigenmächtig auf seine Privatkonten getätigt, ohne die Zustimmung der anderen drei Gesellschafter hierfür einzuholen. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass Fuellmich damit seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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Kommentare

Kommentar von Goalive |

Meine Sicht des Falles:
- Er hat das Spendengeld NICHT für die Aufklärungsarbeit verwendet.
- Er hat das Sammelklagegeld NICHT für Class-Action-Versuche verwendet.
- Er hat mit dem Spendengeld auch NIEMANDEN unterstützt.
- Er hat die Gelder auch NICHT risikoarm verwahrt (z.B. hätte er ja auch davon einen Teil in Gold anlegen können).
- Er hat das zweckgebundene Geld AUSSCHLIESSLICH für seine PRIVATEN Zwecke verwendet UND dafür gesorgt, dass formal (Fehlen von Sicherheiten und Erklärungen)  niemand es zurückfordern kann.
- Er hat seine Kollegen nicht oder unzureichend über all das informiert.

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