Michael Ballweg reicht Nichtzulassungsbeschwerde ein – Gerichtsurteile zu Demo-Verboten im August 2020 angefochten

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Gastautor: Querdenken 711 - Stuttgart

Soeben erhalten wir den Hinweis, dass Michael Ballweg gemeinsam mit dem Anmelder einer Querdenken-Versammlung über seinen Rechtsanwalt Ralf Ludwig Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt hat.

Betroffen sind drei Urteile des Berliner Verwaltungsgerichts vom 13. Februar 2025, in denen die polizeilichen Auflösungen bzw. Verbote von Demonstrationen und eines Protestcamps im August 2020 für rechtmäßig erklärt wurden.

Zur weiteren Pressemitteilung kommen Sie hier.

Bisherige Meldungen hierzu (chronologisch absteigend sortiert):

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